Beyuna Flx enthält natürliches Vitamin C in Form von Acerola-Extrakt. Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Blutgefäße bei. Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems während end nach intensiver körperlicher Betätigung bei. Neben Acerola-Extrakt enthält es N-Acetylglucosamin, MSM, Kurkuma-Extrakt und conventional Nu-RICE®.
Inhalt: 60 Kapseln
BEYUNA FLX
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 2 Kapseln.
1 Kapsel enthalt:
Zutaten | *RM | Inhalt |
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N-Acetylglucosamin; | 250 mg | |
Kollagen-Hydrolysat Typ II mit 10% Hyaluronsäure; | 250 mg | |
MSM Methyl Methansulfonyl; | 125 mg | |
Acerola-Extrakt 17%; | 88,24 mg | |
Kurkuma-Extrakt, 95% Kurkumin; | 78,95 | |
Chondroitin Sulfat; | 55,56 mg | |
Convential Nu-RICE™; | 9,25 mg | |
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Vitamin C (Acerola-Extrakt 17%) | *18,75% | 15 mg |
*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
BEYUNA FLX
VITAMIN C |
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Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems während end nach intensiver körperlicher Betätigung bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Blutgefäße bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Knochen |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpelfunktion bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion des Zahnfleisches bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Haut bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Zähne bei |
Vitamin C trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei |
Vitamin C trägt zur normalen psychischen Funktion bei |
Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei |
Vitamin C trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen |
Vitamin C trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei |
Vitamin C trägt zur Regeneration der reduzierten Form von Vitamin E bei |
Vitamin C erhöht die Eisenaufnahme |
BEYUNA FLX
EINNAHME |
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2 Tabletten täglich mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit einnehmen. |
Eine Tablette beim Frühstück und eine Tablette beim Abendessen. |
Halten Sie sich an die empfohlene Dosierung. |
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine variierte Ernährung. |
Für den Erhalt einer guten Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine variierte, ausgewogene Ernährung wichtig. |
WARNHINWEIS |
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Kurkuma darf nicht bei Erkrankungen der Gallenwege verzehrt werden. |
Bei der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten und Kurkuma sollten Sie sich vorher unbedingt an einen Spezialisten wenden. |
LAGERUNGSHINWEIS |
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Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
Nicht in der Schwangerschaft oder beim Stillen verwenden. |
BEYUNA FLX
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
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Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
Links zu weiterführenden Informationen
http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims_en
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:de:PDF
http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nutrition-and-health-claims
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