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Omega 3
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Omega 3 ist ein hochwertiges, reines Fischöl von EPAX, das in einer weichen Fischgelatinekapsel enthalten ist. Das Fischöl besteht aus Omega-3-Fettsäuren, einschließlich Eicosapentaensäure (EPA) und Docosahexaensäure (DHA). Was unsere Omega-3-Produktreihe einzigartig macht, ist, dass sie in einer Fischöl-Softgelkapsel (Fischgelatine) erhältlich ist.


€ 51,49

Product Label

BEYUNA OMEGA 3

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 2 Kapseln täglich,

2 Kapseln OMEGA 3, EPAX 6015 TGN enthalten:

Zutaten Inhalt
Gesamtgehalt an Fettsäuren aus Fischöl: 1000 mg
davon:
Eicosapentaensäure (EPA) * 530 mg*
Docosahexaensäure (DHA) * 100 mg*
Sonstige Fischfettsäuren * 370 mg*
Fischöl, Weichgelkapseln (Fischgelatine)
Glycerol Feuchthaltemittel
Gereinigtes Wasser

Allergene: Fischöl, Fischgelatine.

Bei einer täglichen Aufnahme von 250 mg DHA

  • ist gut für die Sehkraft
  • um die Sehkraft scharf zu halten
  • unterstützt die Augengesundheit
  • ist gut für das Gehirn
  • unterstützt die Gehirnfunktion
  • ist ein wichtiger Baustein für das Gehirn

Bei einer täglichen Aufnahme von 250 mg EPA und DHA

  • gut für das Herz
  • unterstützt die Herzgesundheit
  • hat einen günstigen Einfluss auf das Herz
  • trägt zur normalen Funktion des Herzens bei
  • Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 2 Kapseln pro Tag, vorzugsweise mit Wasser während einer Mahlzeit einzunehmen.
  • Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine abwechslungsreiche Ernährung. Für die Erhaltung einer guten Gesundheit ist ein gesunder Lebensstil und eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung wichtig.
  • An einem dunklen, verschlossenen Ort bei einer Temperatur von 15 - 25 °C aufbewahren und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

BEYUNA OMEGA 3

Gemä EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Ja
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschlie?lich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Beyuna hat sich für ein reines Fischölpräparat von EPAX entschieden, das TGN-Fischöl enthält. TGN steht stellvertretend für „Natürliches Triglycerid-Fischöl“. Es gibt verschiedene Fischölarten, darunter Äthylester (EE) und Triglycerid (TG). Triglyceride (natürliche Form) bestehen aus drei Fettsäureketten, die mit einem Glycerin-Molekül verbunden sind. Diese molekulare Form kommt in allen natürlichen Fetten und Ölen vor.

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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