Beyuna Bright ist eine Kombination aus Bacopa-Monnieri-Extrakt, Citicolin, GABA, Rhodiola-Extrakt, Luteolin und Alfalfakraut. Bacopa Monnieri (Kleines Fettblatt) unterstützt die Lernfähigkeit und Gedächtnisleistungen und trägt zur Entspannung bei*. Rhodiola wirkt der Müdigkeit entgegen#. Beyuna Bright erfüllt das Clean-Label-Prinzip, das den Verzicht auf synthetische Füll-, Hilfs- und Farbstoffe vorschreibt.
Beyuna Bright besteht aus einer pflanzlichen Pullulan-Kapsel und eignet sich daher auch für Veganer.
Inhalt: 30 pflanzliche Kapseln
*Gesundheitsbezogene Angaben in Erwartung der europäischen Zulassung.
BEYUNA BRIGHT
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel am Tag.
1 Kapsel enthält:
Zutaten | Inhalt |
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Bacopin 20% (Bacopa-Monnieri-Extrakt 20%) | 150 mg |
Citicolin (CDP-Cholin) | 150 mg |
Gabarelax™ (100% natürliches GABA durch Fermentation) | 150 mg |
Rhodiola-Extrakt (5% Rosavin, 2% Salidrosid) | 100 mg |
Luteolin 95% | 50 mg |
Alfalfakraut | 5 mg |
Kapsel: pflanzlich
BEYUNA BRIGHT
Bacopa Monnieri (Kleines Fettblatt) |
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unterstützt die Lernfähigkeit* |
unterstützt die Gedächtnisleistungen* |
trägt zur Entspannung bei* |
Rhodiola |
wirkt der Müdigkeit entgegen* |
*Gesundheitsbezogene Angaben in Erwartung der europäischen Zulassung.
BEYUNA BRIGHT
EINNAHME |
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1 Kapsel pro Tag mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit einnehmen. |
Halten Sie sich an die empfohlene Dosierung. |
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine variierte Ernährung. |
Für den Erhalt einer guten Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine variierte, ausgewogene Ernährung wichtig. |
Für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren geeignet. |
LAGERUNGSHINWEIS |
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Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
BEYUNA BRIGHT
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
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Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
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