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Probiotics
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Beyuna Probiotics enthält verschiedene Bakterien und Präbiotika. Die Probiotika sind in praktischen Beuteln erhältlich. Das ist hygienisch und gut für die Haltbarkeit des Nahrungsergänzungsmittels. Ein Beutel = eine Tagesdosis (2 Gramm) und enthält mehr als 10 Milliarden probiotische Bakterien. Welche genau das sind, erfahren Sie in der Registerkarte „Zusammensetzung“.

Beyuna Probiotics ist allergenfrei, vegan, gentechnikfrei und Clean-Label-gekennzeichnet.

Inhalt: 60 Gramm, 30 Portionsbeutel mit je 2 Gramm.


€ 66,27

Product Label

"BEYUNA PROBIOTICS

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene ist ein Portionsbeutel (2 Gramm).

Inhaltstoffe
Frukto-Oligosaccharide,
Bakterienstämme
BAKTERIENKULTUREN
Bifidobacterium lactis Bla80,
Lactobacillus paracasei LC86,
Bifidobacterium longum BL21,
Lactobacillus plantarum Lp90,
Lactobacillus acidophilus LA85,
Lactobacillus plantrarum CW006,
Bifidobacterium bifidum BBi32,
Bifidobacterium adolescentis BAc30,
Streptococcus thermophilus ST81,
Lactobacillus bulgaricus LB42
Eine Tagesdosis enthält > 10.0 Milliarden probiotische Bakterien

Allergene: keine

BEYUNA PROBIOTICS

Anwendung:
1 Beutel (2 Gramm) Pulver in einem Glas lauwarmen Wassers auflösen und etwa 2-3 Minuten stehen lassen.
Vor der Einnahme gut umrühren.
Vorzugsweise auf nüchtern Magen morgens oder vor dem Schlafen einnehmen.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung.
Sehr wichtig für die Erhaltung Ihrer Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine vielseitige, ausgewogene Ernährung.
HINWEIS ZUR AUFBEWAHRUNG
Dunkel, verschlossen, kühl (15 - 25 °C), außerhalb der Reichweite von Kindern.

BEYUNA PROBIOTICS

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Zusätzlich zur Auswahl der richtigen Bakterienstämme, sind der Zustand der Bakterien und die Anwendungsfreundlichkeit von großer Wichtigkeit.

Merkmale von Beyuna Probiotics:

  • große Bakterienstämme (>10 Milliarden Bakterien je Dosis)
  • Bakterien in optimalem Zustand
  • Präbiotika enthalten
  • gute Passage der Bakterien durch den Magen-Darm-Trakt
  • anwendungsfreundliche, hygienische Portionsbeutel
  • zur Einnahme direkt nach dem Auflösen
  • kann bei Raumtemperatur (außerhalb des Kühlschranks) aufbewahrt werden

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

Links zu weiterführenden Informationen

http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims_en

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:de:PDF

http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nutrition-and-health-claims

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