Protein

Protein


Kombination aus biologischen pflanzlichen Proteinen mit köstlichem natürlichem Vanillegeschmack. Das pflanzliche Eiweißpulver besteht aus Erbsen-, Hanf- und Reisprotein und stellt eine hochwertige Eiweißquelle dar. Das Produkt enthält das gesamte Spektrum an Aminosäuren.* Ideal für Vegetarier und Veganer.

Proteine sind wichtig für den Aufbau und Erhalt von Muskelmasse und unterstützen die Gesundheit normaler Knochen.

Enthält: 450 Gramm

Allergene: Kann Spuren von Nüssen enthalten.


€ 38,78

Product Label

BEYUNA PROTEIN

Inhaltsstoffen
BIO-Erbsenproteine
BIO-Kokoszucker
BIO-Hanfproteine
BIO-Reisproteine
Natürliches Vanillearoma

BEYUNA PROTEIN

Nährwertangaben pro 100 g pro 30 g *R.M. in 30 g
Energie 1602 kJ / 383 kcal 481 kJ / 115 kcal
Fette 8,6 g 2,6 g
- davon gesättigte Fettsäuren 1,3 g 0,4 g
Kohlenhydrate 17 g 5,1 g
- davon Zucker 16 g 4,8 g
Ballaststoffe 24 g 7,1 g
Eiweiß 59 g 17,7 g
Salz 0,44 0,13 g
Mangan 4,5 mg 1,4 mg 68%
Zink 8,7 mg 2,6 mg 26%
Eisen 20,4 mg 6,1 mg 44%

*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

BEYUNA PROTEIN

Aminosäure Pro 100 g
Alanine 2,68
Arginine 5,27
Aspartic Acid 6,69
Cystine 0,63
Glutamic acid 10,22
Glycine 2,57
Histidine 1,61
Isoleucine 2,82
Leucine 4,94
Lysine 4,25
Methionine 0,68
Phenylalanine 3,2
Proline 2,17
Serine 3,41
Threonine 2,17
Tryptophan 0,55
Tyrosine 2,12
Valine 3,21

BEYUNA PROTEIN

Proteine
Proteine sind wichtig für den Aufbau und Erhalt von Muskelmasse und unterstützen die Gesundheit normaler Knochen.

BEYUNA PROTEIN

EINNAHME
Mischen Sie etwa 30 g Pulver mit 300 ml Wasser oder Milch an. Sie können die Mischung zu jeder Tageszeit als gesunden und nährstoffreichen Snack zu sich nehmen. Außerdem kann man sie auch zu Haferbrei oder Smoothies hinzugeben, um den Proteingehalt zu erhöhen. Nicht erwärmen.
LAGERUNGSHINWEIS
Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

BEYUNA PROTEIN

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Ja*
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

*Kann Spuren von Nüssen enthalten.

ohne Gentechnik

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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