Kombination aus biologischen pflanzlichen Proteinen mit köstlichem natürlichem Vanillegeschmack. Das pflanzliche Eiweißpulver besteht aus Erbsen-, Hanf- und Reisprotein und stellt eine hochwertige Eiweißquelle dar. Das Produkt enthält das gesamte Spektrum an Aminosäuren.* Ideal für Vegetarier und Veganer.
Proteine sind wichtig für den Aufbau und Erhalt von Muskelmasse und unterstützen die Gesundheit normaler Knochen.
Enthält: 450 Gramm
Allergene: Kann Spuren von Nüssen enthalten.
BEYUNA PROTEIN
Inhaltsstoffen |
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BIO-Erbsenproteine |
BIO-Kokoszucker |
BIO-Hanfproteine |
BIO-Reisproteine |
Natürliches Vanillearoma |
BEYUNA PROTEIN
Nährwertangaben | pro 100 g | pro 30 g | *R.M. in 30 g |
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Energie | 1602 kJ / 383 kcal | 481 kJ / 115 kcal | |
Fette | 8,6 g | 2,6 g | |
- davon gesättigte Fettsäuren | 1,3 g | 0,4 g | |
Kohlenhydrate | 17 g | 5,1 g | |
- davon Zucker | 16 g | 4,8 g | |
Ballaststoffe | 24 g | 7,1 g | |
Eiweiß | 59 g | 17,7 g | |
Salz | 0,44 | 0,13 g | |
Mangan | 4,5 mg | 1,4 mg | 68% |
Zink | 8,7 mg | 2,6 mg | 26% |
Eisen | 20,4 mg | 6,1 mg | 44% |
*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
BEYUNA PROTEIN
Aminosäure | Pro 100 g |
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Alanine | 2,68 |
Arginine | 5,27 |
Aspartic Acid | 6,69 |
Cystine | 0,63 |
Glutamic acid | 10,22 |
Glycine | 2,57 |
Histidine | 1,61 |
Isoleucine | 2,82 |
Leucine | 4,94 |
Lysine | 4,25 |
Methionine | 0,68 |
Phenylalanine | 3,2 |
Proline | 2,17 |
Serine | 3,41 |
Threonine | 2,17 |
Tryptophan | 0,55 |
Tyrosine | 2,12 |
Valine | 3,21 |
BEYUNA PROTEIN
Proteine |
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Proteine sind wichtig für den Aufbau und Erhalt von Muskelmasse und unterstützen die Gesundheit normaler Knochen. |
BEYUNA PROTEIN
EINNAHME |
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Mischen Sie etwa 30 g Pulver mit 300 ml Wasser oder Milch an. Sie können die Mischung zu jeder Tageszeit als gesunden und nährstoffreichen Snack zu sich nehmen. Außerdem kann man sie auch zu Haferbrei oder Smoothies hinzugeben, um den Proteingehalt zu erhöhen. Nicht erwärmen. |
LAGERUNGSHINWEIS |
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Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
BEYUNA PROTEIN
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
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Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Ja* |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
*Kann Spuren von Nüssen enthalten.
ohne Gentechnik
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
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