Beyuna Vita besteht aus Chrom Picolinat. Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel mit Kohlehydraten, Fett und Eiweißen bei. Darüber hinaus enthält es DNF-10 und Sinetrol® Active Living. Sinetrol® Active Living ist ein Komposit aus Blutorangen-, Grapefruit-, Orangen- und Guaranasaatextrakt und L-Carnitin und ist ein patentiertes Produkt.
Beyuna Vita hat zudem eine pflanzliche Kapsel, wodurch das Produkt zu 100 % vegan ist.
Inhalt: 60 pflanzliche Kapseln
BEYUNA VITA
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 4 Kapseln.
4 Kapseln enthalten
Zutaten | *RM | Inhalt |
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Sinetrol® Active Living* (eine Zusammensetzung aus Blutorangen, Grapefruit, Orangen und Guarana-Samen- Extrakt und L-Carnitin) | 1732 mg | |
DNF-10* (Saccharomyces cerevisiae) | 666,4 mg | |
Chrom Picolinat | 160% | 64 µg |
*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
Kapsel: plfanzich
BEYUNA VITA
Chrom |
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Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei |
Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei |
BEYUNA VITA
EINNAHME |
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4 Kapseln pro Tag mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit einnehmen. |
Halten Sie sich an die empfohlene Dosierung. |
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine variierte Ernährung. |
Für den Erhalt einer guten Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine variierte, ausgewogene Ernährung wichtig. |
Für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren geeignet. |
LAGERUNGSHINWEIS |
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Dunkel, verschlossen, kühl und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
BEYUNA VITA
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
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Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
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