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B12
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B12 wird aus den biologisch aktiven Formen von Vitamin B12, Methylcobalamin und Adenosylcobalamin, hergestellt. Darüber hinaus enthält B12 organische Glycerin, biologischen Apfelessig und gereinigtes Wasser. Vitamin B12 trägt auch zu einem guten Immunsystem bei und ist förderlich für das Gedächtnis. Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 ml (20 Tropfen) pro Tag


€ 42,75

Product Label

BEYUNA B12

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 ml (20 Tropfen).

Inhalt: 30 ml

1 ml enthalt:

Zutaten *RM Inhalt
Vitamin B12 (Methylcobalamin); 44,642% 1250 mcg
Vitamin B12 (Adenosylcobalamin); 44,642% 1250 mcg
Gereinigtes Wasser
Organisches Glycerin
Bio Apfelessig

*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

Vitamin B12

  • unterstützt den Stoffwechsel für einen normalen Energiehaushalt
  • unterstützt die normale Funktion des Nervensystems
  • unterstützt die normale Verstoffwechslung von Homocystein
  • unterstützt die normale Funktion des Geistes
  • unterstützt die normale Bildung roter Blutkörperchen
  • unterstützt die normale Funktion des Immunsystems
  • beugt Müdigkeit und Erschöpfung vor
  • unterstützt die Zellteilung
  • aktiviert die natürliche Körperenergie
  • unterstützt die Freisetzung von Energie aus der Nahrung
  • unterstützt die Widerstandskräfte
  • unterstützt die geistige Lebendigkeit
  • unterstützt die geistige Klarheit
  • fördert den Lernerfolg
  • wirkt positiv auf das Konzentrationsvermögen
  • gut für das Gedächtnis
  • Täglich 20 Tropfen (1 ml) in ein Glas Wasser geben und auf nüchternen Magen einnehmen.
  • Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine ausgewogene Ernährung. Für die Aufrechterhaltung der Gesundheit ist ein gesunder Lebensstil und eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung wichtig.
  • Bei Raumtemperatur lagern, außerhalb der Reichweite von Kindern.
  • Nach dem Öffnen begrenzt haltbar.

BEYUNA B12

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

BEYUNA B12

Beyuna hat auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschungsergebnisse diejenigen Formen des Vitamins B12 ausgewählt, die unmittelbar bioaktiv sind, nicht umgesetzt werden müssen und somit gut vom Körper aufgenommen werden.

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

Links zu weiterführenden Informationen

http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims_en

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:de:PDF

http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nutrition-and-health-claims

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