Das Magnesium von Beyuna verfügt über eine hochqualitative Reinheit und ist zu 100 % natürlich und GMO-frei. Magnesium ist gut für die Muskulatur und trägt zur gesunden Funktionsweise des Nervensystems bei. Beyuna erfüllt das Clean-Label-Prinzip, das den Verzicht auf jegliche Füll-, Hilfs- und Farbstoffe vorschreibt. Das Magnesium von Beyuna befindet sich in einer pflanzlichen Kapsel.
Mehr über die Qualität von Beyuna Magnesium unter dem Tab „Qualität“ erfahren.
Inhalt: 60 pflanzliche Kapseln
BEYUNA MAGNESIUM
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 2 Kapseln.
1 Kapsel enthalt:
Zutaten | *RM | Inhalt |
---|---|---|
Magnesium (Citrate Hydrate); | 8,3% | 31 mg |
Magnesium (Glycerophosphate); | 6,4% | 24 mg |
Magnesium (Acetyl Taurinate) | 4,3% | 16,25 mg |
*R.M. Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
BEYUNA MAGNESIUM
Magnesium |
---|
für die Beibehaltung starker Knochen |
fördert die normale Zellteilung |
hilft beim Aufbau von (körpereigenen) Eiweißen |
unterstützt den Energiehaushalt |
sorgt für die Beibehaltung starker Zähne |
fördert die Gedächtnisfunktionen |
wirkt sich positiv auf die Muskelfunktionen aus |
wirkt sich positiv bei Müdigkeit und Apathie aus |
trägt zur gesunden Funktionsweise des Nervensystems bei |
BEYUNA MAGNESIUM
EINNAHME |
---|
2 Tabletten täglich mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit einnehmen. |
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. |
Für den Erhaltung der Gesundheit sind ein gesunde Lebensweise und eine variierte, ausgewogene Ernährung wichtig. |
LAGERUNGSHINWEIS |
---|
Dunkel, geschlossen, bei einer Temperatur unter 25ºC und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. |
BEYUNA MAGNESIUM
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
---|---|
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Aufgrund verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse hat sich Beyuna für eine Anzahl von Magnesiumarten entschieden, die vom Körper hervorragend aufgenommen werden. Beyuna erfüllt das Clean-Label-Prinzip, das den Verzicht auf jegliche Füll-, Hilfs- und Farbstoffe vorschreibt.
Das Magnesium von Beyuna befindet sich in einer pflanzlichen Kapsel. Das Magnesium von Beyuna verfügt über eine hochqualitative Reinheit und ist zu 100 % natürlich und GMO-frei.
Es gibt verschiedene Arten von Magnesium, die jeweils unterschiedlich gut vom Körper aufgenommen werden. Ein reines Mineral wie Magnesium kann vom Körper nur in Kombination mit einem Hilfsstoff aufgenommen werden. Die Aufnahmefähigkeit ist somit vom Hilfsstoff abhängig, der mit dem Magnesium verbunden ist.
Beyuna hat nach den besten Hilfsstoffen für die Magnesiumanbindung gesucht, um eine bestmögliche Aufnahmefähigkeit zu gewährleisten. Dies ist auch unter dem Begriff „Bioverfügbarkeit eines Stoffes“ bekannt. Der Reingehalt weist die Menge des „reinen“ Minerals aus, die in der Nahrungsergänzung enthalten ist. Bei den von Beyuna verarbeiteten Hilfsstoffen handelt es sich ausschließlich um organische Substanzen.
Die bei den Inhaltsstoffen hinter dem Magnesium aufgeführten Mengenangaben weisen die Menge des zugrunde liegenden Magnesiums pro Verbindung aus. Ein Beispiel hierfür wäre die Verbindung ATA-Magnesium, bei der die Verbindung aus 16,25 mg reinem Magnesium besteht.
Leider bezieht sich die RDA (empfohlene Tagesmenge) auf das reine Magnesium und berücksichtigt hierbei weder die Verbindung noch den Bioverfügbarkeitswert.
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
Links zu weiterführenden Informationen
http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims_en
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:de:PDF
http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nutrition-and-health-claims
Es gibt noch keine Bewertungen vor. Sei der Erste zu schreiben.
Sie müssen sich anmelden, um eine Rezension zu schreiben.