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Selenium
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Enthält Selenmethionin, Alfalfakraut und Bioperine®, einen Extrakt aus schwarzem Pfeffer. Die pflanzliche Kapsel besteht aus Pullulan (organischer Tapiokastärke), Meeresalgenextrakt und Wasser. Selen ist vegan, GMO-frei und Clean Label, was bedeutet, dass das Nahrungsergänzungsmittel keine synthetischen Füllstoffe, Zusatzstoffe oder Farbstoffe enthält.


€ 29,90

Product Label

BEYUNA SELENIUM

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel täglich.

1 Kapsel enthalt:

Zutaten *RM Inhalt
Selenmethionin Selen 363% 200 µg
Bioperine® Piper Nigrum Extrakt 95% Piperin, 2.11 mg
Alfalfakraut

*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

Kapsel: plfanzich

Selen

  • ist auch notwendig für die normale Produktion des schilddrüsenhormons und Schilddrüse
  • unterstützt das Immunsystem
  • trägt zu einer normalen Spermatogenese bei
  • Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel pro Tag, einzunehmen mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit.
  • Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine abwechslungsreiche Ernährung. Für die Erhaltung einer guten Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung wichtig.
  • Dunkel, verschlossen, bei einer Temperatur von 15 - 25 °C und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

BEYUNA SELENIUM

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Selen ist ein Spurenelement, das unentbehrlich für das Wachstum und Funktionieren der lebenden Zellen des Menschen und der Tiere ist. Viele Niederländer nehmen trotz guter Ernährung nicht ausreichend viel Selen zu sich. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass dieses Spurenelement nur noch in geringen Mengen in den europäischen Böden zu finden ist. Dies hat zur Folge, dass nicht nur ein Mangel an Selen in Pflanzen, sondern auch in Fleisch und Milchprodukten herrscht.

Es existieren organische und anorganische Formen von Selen. Die Pflanzen nehmen Selen aus dem Erdboden auf und wandeln es in organische Formen um, die problemlos vom Körper absorbiert werden können. L-(+)-Selenmethionin ist eine Form von Selen, die am häufigsten in natürlichen Lebensmitteln zu finden ist.

L-(+)-Selenmethionin ist ein Aminosäuren-L-Methionin, das statt eines Schwefelatoms ein Selenatom besitzt. Selenmethionin unterscheidet sich demnach grundlegend von Selen, das mit Methionin (oder anderen Aminosäuren) chelatiert wurde. Selenmethionin ist einzigartig, da das Selen als Ganzes Teil des Moleküls ist, und somit vollständig im körpereigenen Eiweiß vertreten ist. Das macht Selenmethionin nicht nur sicherer, sondern auch besser biologisch verfügbar als andere anorganische Arten von Selen. L-(+)-Selenmethionin wird schnell und vollständig im Magen-Darmkanal resorbiert.

Anorganische Formen von Selen sind z. B. Natriumselenit und Natriumselenat; dies sind keine natürlichen Formen von Selen.

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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