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B12
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Beyuna B12 besteht aus den bioaktiven Formen von Vitamin B12, Methylcobalamin und Adenosylcobalamin. Darüber hinaus enthält Beyuna B12 pflanzliches Glycerin, Bio-Apfelessig und gereinigtes Wasser.

Vitamin B12 aktiviert die natürliche Energie des Körpers und erhöht die Widerstandskräfte. Zudem trägt Vitamin B12 zu einem lebendigen Geist bei. Vitamin B12 ist gut für das Gedächtnis. Vitamin B12 unterstützt auch die geistige Klarheit.

Beyuna B12 enthält keine Füll-, Hilfs- und Farbstoffe. Beyuna B12 ist Clean Label, vegan und GMO-frei.

Inhalt: 30 ml


€ 40,73

Product Label

BEYUNA B12

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 ml (10 Tropfen).

Inhalt: 30 ml

1 ml enthalt:

Zutaten *RM Inhalt
Vitamin B12 (Methylcobalamin); 44,642% 1250 mcg
Vitamin B12 (Adenosylcobalamin); 44,642% 1250 mcg
Gereinigtes Wasser
Organisches Glycerin
Bio Apfelessig

*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

BEYUNA B12

B12
unterstützt den Stoffwechsel für einen normalen Energiehaushalt
unterstützt die normale Funktion des Nervensystems
unterstützt die normale Verstoffwechslung von Homocystein
unterstützt die normale Funktion des Geistes
unterstützt die normale Bildung roter Blutkörperchen
unterstützt die normale Funktion des Immunsystems
beugt Müdigkeit und Erschöpfung vor
unterstützt die Zellteilung
aktiviert die natürliche Körperenergie
unterstützt die Freisetzung von Energie aus der Nahrung
unterstützt die Widerstandskräfte
unterstützt die geistige Lebendigkeit
unterstützt die geistige Klarheit
fördert den Lernerfolg
wirkt positiv auf das Konzentrationsvermögen
gut für das Gedächtnis

BEYUNA B12

EINNAHME
10 Tropfen (1 ml) pro Tag in ein Glas Wasser mischen.
Halten Sie sich an die empfohlene Dosierung.
Ein Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine variierte Ernährung.
Für den Erhalt einer guten Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine variierte, ausgewogene Ernährung wichtig.
LAGERUNGSHINWEIS
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Bei Raumtemperatur und außer Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Begrenzte Haltbarkeit nach dem Öffnen.

BEYUNA B12

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

BEYUNA B12

Beyuna hat auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschungsergebnisse diejenigen Formen des Vitamins B12 ausgewählt, die unmittelbar bioaktiv sind, nicht umgesetzt werden müssen und somit gut vom Körper aufgenommen werden.

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

Links zu weiterführenden Informationen

http://ec.europa.eu/food/safety/labelling_nutrition/claims_en

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:136:0001:0040:de:PDF

http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/nutrition-and-health-claims

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