Beyuna D3 Kids ist vegan.
Beyuna D3 besteht aus Flechten und Alfalfakraut. Dieses Nahrungsergänzungsmittel ist für Kinder ab 0 Jahren geeignet. Wenn Ihr Kind keine Kapseln schlucken kann, können Sie den Inhalt der Kapsel mit Nahrung mischen.
Flechten sind eine natürliche Vitiamin-D3-Quelle. Beyuna D3 Kids erfüllt zudem das Clean-Label-Prinzip, das den Verzicht auf jegliche synthetische Füll-, Hilfs- und Farbstoffe vorschreibt.
Beyuna D3 Kids ist in einer pflanzlichen Kapsel aus Pullulan enthalten, die auf natürliche Weise aus Tapioka fermentiert wird. Die zertifizierten Bio-Pullulan-Kapseln sind die saubersten Kapseln der Welt.
Inhalt: 60 Kapseln
BEYUNA D3 KIDS
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel.
1 Kapsel enthält:
Zutaten | *R.M. | Inhalt | |
---|---|---|---|
Alfalfakraut | |||
Vitamin D3 (Cholecalciferol; aus: Flechte); | *R.M. 250% | (500 IE) | 12,5 µg |
*R.M.= Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
Kapsel: plfanzich (pullulan)
BEYUNA D3 KIDS
Vitamin D3 |
---|
Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei |
Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei |
Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei |
Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei |
Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei |
Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei |
Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung |
BEYUNA D3 KIDS
ANWENDUNG |
---|
1 Kapsel täglich während oder nach der Mahlzeit einnehmen. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. |
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung. |
Sehr wichtig für die Erhaltung Ihrer Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine vielseitige, ausgewogene Ernährung. |
HINWEIS ZUR AUFBEWAHRUNG |
---|
Dunkel, verschlossen, kühl (15 - 25 °C), außerhalb der Reichweite von Kindern. |
BEYUNA D3 KIDS
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
---|---|
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
Es gibt noch keine Bewertungen vor. Sei der Erste zu schreiben.
Sie müssen sich anmelden, um eine Rezension zu schreiben.