D3

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Beyuna D3 ist vegan.

Das Beyuna D3 besteht aus Flechten und Alfalfakraut.
Flechten sind eine natürliche Vitiamin-D3-Quelle. Beyuna D3 erfüllt zudem das Clean-Label-Prinzip, das den Verzicht auf jegliche synthetische Füll-, Hilfs- und Farbstoffe vorschreibt.

Beyuna D3 ist in einer pflanzlichen Kapsel aus Pullulan enthalten, die auf natürliche Weise aus Tapioka fermentiert wird.

Inhalt: 60 Kapseln


€ 39,76

Product Label

BEYUNA D3

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel.

1 Kapsel enthält:

Zutaten *R.M. Inhalt
Alfalfakraut
Vitamin D3 (Cholecalciferol; aus: Flechte); *R.M. 1500% (3000 IE) 75,0 µg

*R.M.= Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

Kapsel: plfanzich (pullulan)

BEYUNA D3

Vitamin D3
Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei
Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei
Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei
Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei
Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei
Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung

BEYUNA D3

ANWENDUNG
1 Kapsel täglich während oder nach der Mahlzeit einnehmen. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung.
Sehr wichtig für die Erhaltung Ihrer Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine vielseitige, ausgewogene Ernährung.
HINWEIS ZUR AUFBEWAHRUNG
Dunkel, verschlossen, kühl (15 - 25 °C), außerhalb der Reichweite von Kindern.

BEYUNA D3

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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