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Vitamin K2 in der patentierten Form K2VITAL® DELTA. In K2VITAL® DELTA ist das hoch aufnehmbare Vitamin K2-MK7 doppelt verkapselt für vollständige Stabilität. K2 enthält außerdem Alfalfakraut und Reismehl. Dieses Nahrungsergänzungsmittel enthält keine synthetischen Füllstoffe, Zusatzstoffe oder Farbstoffe (Clean Label) und kommt in einer pflanzlichen Pullulan-Kapsel.


€ 35,04

Product Label

BEYUNA K2

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel täglich.

1 Kapsel enthalt:

Zutaten *RM Inhalt
Alfalfakraut 150 mg
Vitamin K2 (Vital Delta 1%) 267% 200 µg
Reismehl 10 mg

*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen

Kapsel: plfanzich

Vitamin K

  • trägt zu einer ordnungsgemäßen Blutgerinnung bei
  • hilft bei der normalen Blutgerinnung
  • unterstützt die Blutgerinnung
  • bei der Aufnahme von Mineralien/Kalzium in die Knochen/das Knochengewebe
  • trägt zur Erhaltung starker Knochen bei
  • ist wichtig für die Zusammensetzung der Knochen
  • unterstützt die Knochen
  • für die Erhaltung starker Knochen
  • gut für das Skelett
  • spielt eine Rolle bei der Knochenbildung
  • Die empfohlene tägliche Menge für Erwachsene beträgt 1 Kapsel pro Tag, einzunehmen mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit.
  • Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine abwechslungsreiche Ernährung. Zur Erhaltung der Gesundheit ist ein gesunder Lebensstil und eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung erforderlich.
  • Dunkel, verschlossen, bei einer Temperatur von 15 - 25 °C und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

BEYUNA K2

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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