Beyuna K2 enthält Vitamin K2 in der patentierten Form K2VITAL® DELTA. In K2VITAL® DELTA ist das hoch aufnehmbare Vitamin K2-MK7 doppelt verkapselt für vollständige Stabilität. Darüber hinaus besteht Beyuna K2 aus Alfalfakraut und Reismehl.
Vitamin K trägt zur normalen Blutgerinnung bei und es unterstützt die Erhaltung starker Knochen. Vitamin K trägt zur Aufnahme von Mineralien/Kalzium in die Knochen/Knochengewebe bei.
Beyuna K2 enthält eine pflanzliche Pullulankapsel, wodurch es für Veganer geeignet ist. Beyuna K2 ist Clean Label, es enthält keine synthetischen Füllstoffe, Zusatzstoffe oder Farbstoffe und ist gentechnikfrei.
Inhalt: 30 pflanzliche Kapseln
BEYUNA K2
Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel täglich.
1 Kapsel enthalt:
Zutaten | *RM | Inhalt | |
---|---|---|---|
Alfalfakraut | 150 mg | ||
Vitamin K2 (Vital Delta 1%) | 267% | 200 µg | |
Reismehl | 10 mg |
*RM = Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen
Kapsel: plfanzich
BEYUNA K2
Vitamin K |
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Vitamin K trägt zu einer ordnungsgemäßen Blutgerinnung bei |
Vitamin K hilft bei der normalen Blutgerinnung |
Vitamin K unterstützt die Blutgerinnung |
Vitamin K, bei der Aufnahme von Mineralien/Kalzium in die Knochen/das Knochengewebe |
Vitamin K trägt zur Erhaltung starker Knochen bei |
Vitamin K ist wichtig für die Zusammensetzung der Knochen |
Vitamin K unterstützt die Knochen |
Vitamin K für die Erhaltung starker Knochen |
Vitamin K, gut für das Skelett |
Vitamin K spielt eine Rolle bei der Knochenbildung |
BEYUNA K2
EINNAHME |
---|
1 Kapsel täglich mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit einnehmen. |
Halten Sie sich an die empfohlene Tagesdosis |
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung. |
Sehr wichtig für die Erhaltung Ihrer Gesundheit sind ein gesunder Lebensstil und eine vielseitige, ausgewogene Ernährung. |
HINWEIS ZUR AUFBEWAHRUNG |
Dunkel, verschlossen, kühl (15 - 25 °C), außerhalb der Reichweite von Kindern. |
BEYUNA K2
Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68
Allergen | ja/nein |
---|---|
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Fisch und Fischerzeugnisse | Nein |
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse | Nein |
Soja / Sojaderivate | Nein |
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose | Nein |
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse | Nein |
Sellerie und Sellerieerzeugnisse | Nein |
Senf und Senferzeugnisse | Nein |
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse | Nein |
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben | Nein |
Lupine und Lupinenerzeugnisse | Nein |
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse | Nein |
ohne Gentechnik
Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben
Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.
Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.
Musterungsausschuss KOAG/KAG
Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.
Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.
Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.
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